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   BGH, 07.11.2023 - 2 StR 302/23   

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https://dejure.org/2023,35917
BGH, 07.11.2023 - 2 StR 302/23 (https://dejure.org/2023,35917)
BGH, Entscheidung vom 07.11.2023 - 2 StR 302/23 (https://dejure.org/2023,35917)
BGH, Entscheidung vom 07. November 2023 - 2 StR 302/23 (https://dejure.org/2023,35917)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.01.1988 - 2 StR 665/87

    Fleischermesser - § 24 StGB, Freiwilligkeit

    Auszug aus BGH, 07.11.2023 - 2 StR 302/23
    Zwar ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein fehlgeschlagener Versuch oder ein unfreiwilliger Rücktritt vom Versuch dann anzunehmen, wenn der Täter meint, dass er den Erfolg theoretisch noch herbeiführen könnte, er sich jedoch infolge übermächtiger Angst, eines Schocks, einer psychischen Lähmung oder einer vergleichbaren seelischen Erschütterung praktisch außerstande sieht, eine weitere auf die Tatbestandsverwirklichung ausgerichtete Ausführungshandlung vorzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 10. Mai 1994 - 1 StR 19/94, NStZ 1994, 428; Beschlüsse vom 13. Januar 1988 - 2 StR 665/87, NStZ 1988, 404, 405; vom 22. März 2012 - 4 StR 541/11, NStZ-RR 2012, 239, 240; vom 14. Februar 2023 - 4 StR 442/22, NStZ 2023, 599; MüKoStGB/Hoffmann-Holland, 4. Aufl., § 24 Rn. 66, 107 mwN).
  • BGH, 22.03.2012 - 4 StR 541/11

    Versuchte besonders schwere räuberische Erpressung; strafbefreiender Rücktritt

    Auszug aus BGH, 07.11.2023 - 2 StR 302/23
    Zwar ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein fehlgeschlagener Versuch oder ein unfreiwilliger Rücktritt vom Versuch dann anzunehmen, wenn der Täter meint, dass er den Erfolg theoretisch noch herbeiführen könnte, er sich jedoch infolge übermächtiger Angst, eines Schocks, einer psychischen Lähmung oder einer vergleichbaren seelischen Erschütterung praktisch außerstande sieht, eine weitere auf die Tatbestandsverwirklichung ausgerichtete Ausführungshandlung vorzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 10. Mai 1994 - 1 StR 19/94, NStZ 1994, 428; Beschlüsse vom 13. Januar 1988 - 2 StR 665/87, NStZ 1988, 404, 405; vom 22. März 2012 - 4 StR 541/11, NStZ-RR 2012, 239, 240; vom 14. Februar 2023 - 4 StR 442/22, NStZ 2023, 599; MüKoStGB/Hoffmann-Holland, 4. Aufl., § 24 Rn. 66, 107 mwN).
  • BGH, 10.05.1994 - 1 StR 19/94

    Rücktritt vom Versuch - Tatvollendung - Freiwilligkeit des Rücktritts

    Auszug aus BGH, 07.11.2023 - 2 StR 302/23
    Zwar ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein fehlgeschlagener Versuch oder ein unfreiwilliger Rücktritt vom Versuch dann anzunehmen, wenn der Täter meint, dass er den Erfolg theoretisch noch herbeiführen könnte, er sich jedoch infolge übermächtiger Angst, eines Schocks, einer psychischen Lähmung oder einer vergleichbaren seelischen Erschütterung praktisch außerstande sieht, eine weitere auf die Tatbestandsverwirklichung ausgerichtete Ausführungshandlung vorzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 10. Mai 1994 - 1 StR 19/94, NStZ 1994, 428; Beschlüsse vom 13. Januar 1988 - 2 StR 665/87, NStZ 1988, 404, 405; vom 22. März 2012 - 4 StR 541/11, NStZ-RR 2012, 239, 240; vom 14. Februar 2023 - 4 StR 442/22, NStZ 2023, 599; MüKoStGB/Hoffmann-Holland, 4. Aufl., § 24 Rn. 66, 107 mwN).
  • BGH, 14.02.2023 - 4 StR 442/22

    Rücktritt vom Totschlag (Freiwilligkeit, innere Hemmung, mit dem Ende einer

    Auszug aus BGH, 07.11.2023 - 2 StR 302/23
    Zwar ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein fehlgeschlagener Versuch oder ein unfreiwilliger Rücktritt vom Versuch dann anzunehmen, wenn der Täter meint, dass er den Erfolg theoretisch noch herbeiführen könnte, er sich jedoch infolge übermächtiger Angst, eines Schocks, einer psychischen Lähmung oder einer vergleichbaren seelischen Erschütterung praktisch außerstande sieht, eine weitere auf die Tatbestandsverwirklichung ausgerichtete Ausführungshandlung vorzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 10. Mai 1994 - 1 StR 19/94, NStZ 1994, 428; Beschlüsse vom 13. Januar 1988 - 2 StR 665/87, NStZ 1988, 404, 405; vom 22. März 2012 - 4 StR 541/11, NStZ-RR 2012, 239, 240; vom 14. Februar 2023 - 4 StR 442/22, NStZ 2023, 599; MüKoStGB/Hoffmann-Holland, 4. Aufl., § 24 Rn. 66, 107 mwN).
  • BGH, 14.02.1996 - 3 StR 445/95

    Strafzumessung beim strafbefreienden Rücktritt des Täters vom Versuch und der

    Auszug aus BGH, 07.11.2023 - 2 StR 302/23
    Die maßgeblichen, auf den Erziehungsbedarf abstellenden Zumessungserwägungen des Landgerichts - die vorangegangene, nunmehr einbezogene Verurteilung des Angeklagten wegen versuchten Totschlags, sein Handeln unter laufender Bewährung und der heimtückische und massive Messereinsatz in der festgestellten Art und Weise gegenüber verschiedenen Personen, der nicht nur eine Missachtung und Rücksichtslosigkeit hinsichtlich der körperlichen Unversehrtheit und des Lebens dritter Personen zeigt, sondern auch die Überwindung hoher innerer Hindernisse erfordert - werden nicht dadurch in Frage gestellt, dass dem Angeklagten in zwei Fällen ein Rücktritt vom versuchten Tötungsdelikt zugutekommt (zur strafschärfenden Berücksichtigung von Umständen, die sich auf das Tatgeschehen insgesamt beziehen und den Unrechts- und Schuldgehalt auch des vollendeten Delikts charakterisieren (vgl. BGH, Urteil vom 14. Februar 1996 - 3 StR 445/95, BGHSt 42, 43, 44 f.) und er sich "nur" im Fall des Geschädigten N.   des versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung strafbar gemacht hat.
  • BGH, 10.01.2024 - 6 StR 324/23

    Rücktritt vom beendeten Versuch - und die Frage der Freiwilligkeit

    a) Für den unbeendeten Versuch im Sinne von § 24 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 StGB ist anerkannt, dass ein Rücktritt dann nicht strafbefreiend wirkt, wenn der Täter meint, den Erfolg theoretisch noch herbeiführen zu können, er sich jedoch infolge übermächtiger Angst, eines Schocks, einer psychischen Lähmung oder einer vergleichbaren seelischen Erschütterung praktisch außerstande sieht, eine weitere auf die Tatbestandsverwirklichung ausgerichtete Handlung vorzunehmen (vgl. BGH, Urteile vom 14. April 1955 - 4 StR 16/55, BGHSt 7, 296, 298; vom 28. Februar 1956 - 5 StR 352/55, BGHSt 9, 48, 53; vom 10. Mai 1994 - 1 StR 19/94, NStZ 1994, 428; Beschlüsse vom 13. Januar 1988 - 2 StR 665/87, BGHSt 35, 184, 186; vom 22. März 2012 - 4 StR 541/11, NStZ-RR 2012, 239, 240; vom 14. Februar 2023 - 4 StR 442/22, NStZ 2023, 599; vom 7. November 2023 - 2 StR 302/23).
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